Schweißerprüfung
Auf der Basis der Qualitätsanforderungen an die schweißtechnische Fertigung werden in den Schweiß- und Abnahmevorschriften von Aufsichtsbehörden, Überwachungsstellen, Klassifikationsgesellschaften oder vom Auftraggeber verlangt, dass Schweißer ihre Eignung gemäß der gültigen Prüfvorschriften nachweisen. Der Geltungsbereich dieser Schweißprüfungen richtet sich nach den Prüfungsbedingungen.
Warum ist eine Schweißerprüfung notwendig?
Der Zweck einer Schweißerprüfung besteht in der Sicherung der Güte von Schweißarbeiten. Im „geregelten Bereich“ ist der Einsatz von geprüften Schweißern vorgeschrieben. Im „nicht geltenden Bereich“ wird durch Forderung der Produkthaftung ausreichend qualifiziertes Personal gefordert.
Anwendungsgebiet
Für Schweißungen von Hand mit den Prozessen G, E, MIG/MAG und WIG an Bauteilen aus Stahl oder aus Aluminium verlangt die für das Anwendungsgebiet zuständige Stelle (geregelter Bereich) oder der Auftraggeber (nicht geregelter Bereich) den Einsatz von einem geprüften Schweißer. Zum Beispiel an Hochbauten, Brückenbauten, Fernwärmeleitungen oder Schienen- und Straßenfahrzeugen.
Umfang
Die Prüfung erstreckt sich auf die Handfertigkeit und die Fachkenntnisse der Schweißer.
Gültigkeitsdauer
Die Schweißerprüfung hat in der Regel eine Gültigkeit von 2 Jahren, wenn der Arbeitgeber oder die verantwortliche Schweißaufsichtsperson alle 6 Monate schriftlich auf der Schweißer-Prüfbescheinigung bestätigt, dass
- der Schweißer regelmäßig schweißt; (max. Unterbrechung ist bis zu 6 Monate zulässig),
- der Schweißer im Geltungsbereich seiner Schweißerprüfung schweißt,
- das Können und die Kenntnisse des Schweißers nicht angezweifelt werden.
Eine Verlängerung der Gültigkeitsdauer um weitere 2 Jahre ist nur möglich wenn dem Prüfer oder der Prüfstelle entsprechende Prüfberichte über die Qualität der vom Schweißer hergestellten Fertigungsschweißungen vorliegen, z. B. Dokumente über Durchstrahlungs-, Ultraschall- oder Bruchprüfungen.
Prüfungen
Die Abnahme von Schweißerprüfungen und Wiederholungsprüfungen erfolgt kontinuierlich. Die Ausstellung der Prüfungsbescheinigungen erfolgt durch den TÜV oder den DVS. Auf Wunsch erhalten Sie einen Schweißerpass.
Gebührenfreies Vorschweißen
Das Vorschweißen dient zur Einschätzung des Schulungsbedarfes für die gewünschte Schweißerprüfung. Ein kurzfristiger Termin kann individuell abgestimmt werden.