Meister Bafög auf 64% gestiegen

Das Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz unterstützt Sie finanziell bei Ihren Aufstiegsqualifikationen.

Sie streben eine Weiterbildung zum Handwerksmeister oder zum geprüften Betriebswirt nach Handwerksordnung an? Nutzen Sie die Förderung von bis zu 64% durch das Meister-BaföG.

Gefördert werden bei Vollzeit- und Teilzeit-Maßnahmen die Lehrgangs- und Prüfungsgebühren. Diese sind unabhängig vom Einkommen und Vermögen. Bei Vollzeit-Maßnahmen kann zusätzlich ein vermögens- und einkommensabhängiger Beitrag zum Lebensunterhalt beantragt werden. Dieser besteht aus einer Zuschuss- und Darlehenskomponente.

Die Darlehensanteile stammen von der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) aus Bonn. Das Darlehen ist während der Ausbildung und anschließend bis zu 6 Jahre zins- und tilgungsfrei. Die Zinsen zahlt der Staat für Sie.

 

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